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Häufig gestellte Fragen

  • Wie oft wird die Kontrolluntersuchung von den Krankenkassen übernommen?
  • Zweimal pro Jahr ( einmal im Halbjahr )

  • Wie oft wird die Zahnsteinentfernung von den Krankenkassen übernommen?
  • Einmal pro Jahr wird die Zahnsteinentfernung von der Krankenkasse bezahlt. Zahnsteinentfernung ist alle 3 Monate zu empfehlen, ist jedoch dann Privat.

  • Welche Füllungsarten werden übernommen?
  • Im Seitenzahnbereich Amalgam (Silber), im Frontzahnbereich Composit ( Kunststoff) (Zahnfarbe)

  • Was ist eine Amalgamfüllung?
  • Amalgam ist eine Legierung aus Quecksilber und anderen Metallen z.B. Kupfer, Zinn und Silber. Die Amalgamfüllung enthält ungefähr 50% Quecksilber. Dieses Quecksilber kann aus der Legierung freigesetzt werden (Quecksilbergas), dass hauptsächlich über die Lunge im Körper aufgenommen wird.

     Die Füllung ist silberfarben und somit beim sprechen und lachen sichtbar!

  • Was ist eine Kompositfüllung?
  • Zahnfarbene plastische Füllung. Wird auch als Kunststofffüllung oder „weiße Zahnfüllung“ bezeichnet. Sie sind in mehreren Farben verfügbar, so dass bei sorgfältiger Farbauswahl ein Unterschied schwer zu erkennen ist.

  • Was ist eine Professionelle Zahnreinigung „PZR“?
  • Die „PZR“ umfasst die vollständige Entfernung von weichen (Plaque) und harten Belägen (Zahnstein). Anschließend werden die Zähne mit einem sanften Pulverstrahl gereinigt und mit einer speziellen Paste poliert. Zum Schluss werden die Zähne mit speziellem Fluoridlack behandelt um den Zahnschmelz zu stärken. Die „PZR“ ist eine Privatleistung und wird nicht von den Krankenkassen übernommen. Um Zahnfleisch und Zähne lange Gesund zu erhalten, ist es empfehlenswert die Professionelle Zahnreinigung alle 6 Monate durchführen zu lassen.

  • Was ist eine Gingivitis, Parodontose?
  • Es handelt sich um eine bakterielle Entzündung des Zahnfleisches. Sie entsteht durch Plaque (Zahnbeläge), Zahnstein und unzureichende Mundhygiene. Durch diese Entzündung geht das Zahnfleisch zurück und greift den Kieferknochen an. Wird die Entzündung nicht behandelt und gestoppt, werden die Zähne locker und müssen entfernt werden.

  • Was ist eine Einzelkrone?
  • Ist ein Zahn geschwächt oder ist nur allein mit einer Füllung nicht mehr ausreichend stabil, kann er mit Hilfe eine Krone vor Frakturen geschützt werden. Dazu wird der Zahn beschliffen um genügend Platz für die Krone zu schaffen. Die Krone wird farblich angepasst und zementiert.

  • Was ist eine Brücke?
  • Fehlt ein Zahn oder vielleicht auch mehrere, so kann man diese Lücke mit Hilfe einer Brücke schließen. Hierbei werden die Nachbarzähne der Lücke beschliffen, auf der dann die Brücke sitzt. Die Brücke wird farblich angepasst und zementiert.

  • Was ist eine Totalprothese? Was ist eine Teilprothese?
  • Totalprothesen dienen der prothetischen Versorgung eines zahnlosen Kiefers oder des gesamten zahnlosen Mundes. Es handelt sich somit um den Ersatz der natürlichen Zähne bei völligem Verlust der Zähne in einem oder beiden Kiefern. Ohne Sprechen und Ästhetik zu vernachlässigen, soll sie in erster Linie der Wiederherstellung einer einfachen Kaufunktion diesen.

    Eine Teilprothese auch Klammerprothese genannt, ersetzt nur die fehlenden Zähne. Die Klammern sind an der Prothese befestigt und liegen auf den eigenen Zähnen auf. Nur so kann man einen Halt erzielen.

  • Was ist ein Implantat?

            Ein Implantat ist eine künstliche Zahnwurzel die in den Kieferknochen eingesetzt wird. Auf dem Implantat kann man z.B. eine Einzelkrone oder eine Brücke befestigen. Somit verhindert man das   

            abschleifen dergesunden Zähne. Auch Teil- oder Totalprothesen kann man so sicheren und festen Halt gewähren. ( keine Haftcreme und keine Druckstellen mehr)

     Mit Implantaten beginnt ein neues Lebensgefühl. Überzeugen auch Sie sich.

                                                                    

           

  • Was versteht man unter „Recall“?
  • Dies ist ein besonderer Service von uns für Sie. Wenn Sie möchten, erinnern wir Sie gerne alle 6 Monate schriftlich an die nächste Vorsorgeuntersuchung. So verpassen Sie auch keinen Stempel in Ihrem Bonusheft.

  • Was ist ein Bonusheft?
  • Das Bonusheft ist besonders wichtig, wenn Sie einmal Zahnersatz benötigen. Für jede Vorsorgeuntersuchung (alle 6 Monate) bekommen Sie einen Stempel. Wenn Sie jedes Jahr mindestens einmal zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen und kein Jahr auslassen, bekommen Sie einen höheren Bonus bei der Versorgung mit Zahnersatz (höheren Zuschuss von der Krankenkasse).

  • Wie oft muss die Praxisgebühr in Höhe von 10,-€ entrichtet werden?
  • Die Praxisgebühr in Höhe von 10,- € muss pro Quartal entrichtet werden. Ein Quartal sind jeweils 3 Monate. 1. Quartal Januar, Februar, März 2. Quartal April, Mai, Juni usw. Die Praxisgebühr für Zahnarzt und Allgemeinmediziner wie Hausarzt, Urologen, Augenarzt usw. sind voneinander getrennt. Sie wird gesondert berechnet. Wenn Sie zur Vorsorgeuntersuchung erscheinen (1 mal pro Halbjahr), müssen Sie keine 10,-€ Praxisgebühr entrichten.

Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Zahnarzt Dr. med. dent Amin Muhamed und Praxisteam

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Die zahnärztliche Notdienstnummer: 0180-5986700
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